Hinweis zur Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied bis 70 Jahren ist verpflichtet, an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Es kann auch eine Ersatzkraft stellen oder die Gemeinschaftsarbeit finanziell abgelten. Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden betragen: 8 Stunden. Die Höhe des Abgeltungsbetrages wird jährlich in der…
Mehr Lesen