Regelungen zum Betrieb von Feuerschalen

Aktuelle Informationen und Richtlinien der Stadt Hannover/ Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zum Umgang und Betrieb mit Feuerschalen auch in unserer Kolonie:

Die Verwendung handelsüblicher Feuerschalen und Feuerkörbe, die einen Durchmesser von einem Meter und eine maximale Höhe von ca. 80 cm nicht überschreiten, bedarf im eigenen Garten keiner behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis. Hierbei wird sich darauf berufen, dass solche Feuer zum Zweck der Gemütlichkeit oder als Wärmefeuer angelegt werden.

Der Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün weist jedoch darauf hin, dass dies mit einigen Bedingungen und Sicherheitsbestimmungen verknüpft ist, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Hierbei spielen sowohl das Brennstoffmaterial als auch die Wetterlage und eine allgemeine Rücksichtnahme eine wichtige Rolle. So sollte die Feuerschale höchstens einmal pro Woche betrieben werden.

Generell sollte die Nutzung von Feuerschalen nur im Freien mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Wohngebäuden der Nachbarschaft so wie brennbaren Gegenständen und Gewächsen erfolgen. Hierbei sollte auf einen guten Stand der Schale auf einem feuerfesten Untergrund geachtet werden. Des Weiteren ist im Fall eines Mietverhältnisses der/die Vermieter*in um Erlaubnis zu fragen.

Aus Sicherheitsgründen muss auch die aktuelle Wetterlage vor Entzündung des Feuers beobachtet werden. Sowohl starker Wind, welcher den Funkenflug verstärkt, als auch ausgeprägte Trockenheit erhöhen das Gefährdungspotenzial. Kommt es im Sommer zu langanhaltender Trockenheit sollten Feuer jeglicher Art unterbleiben, da die Brandgefahr zu hoch ist. Dies betrifft auch Feuerschalen.

Um eine erhebliche Rauchentwicklung und Luftverschmutzung zu vermeiden, sollten als Brennmaterial nur dafür vorgesehene Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz oder Holzbriketts verwendet werden‘

Das verbrennen jeglicher Abfälle sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist hierbei strengstens untersagt.

Zum Entzünden der Feuerschale sollten ebenfalls nur Grill- und Kohleanzünder oder Halzspäne verwendet werden. ln keinem Fall sollte zu brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, gegriffen werden, da dies zu Explosionen und in Folge dessen zu schweren verbrennungen führen kann. Das Feuer und die Rauchentwicklung müssen durchgängig beaufsichtigt sowie ausreichend Löschmittel, wie z. B. Wasser oder Sand, in unmittelbarer Nähe bereitgestellt werden. Nach der verwendung der Feuerschale gilt es, das Feuer vollständig zu löschen.

Hrsg.: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und §tadtgriln, Arndtstr‘ 1.30L67 Hannover

Tel.: 168-43801, Fax: L68-4Z9L4, §tand August 2020

Hier das Dokument zum ausdrucken:

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