Kündigung

Ablauf der Kündigung

Die satzungsgemäße Kündigung erfolgt ohne Angabe von Gründen zum 30.11.des Jahres. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im August dem Vereinsvorstand vorliegen.
Die Wertermittlung des Gartens erfolgt durch den Bezirksfachberater, welcher vom Verein bestellt wird. Die Schätzgebühren (Bezirksfachberater und Vereinsfachberater) trägt der aufgebende Gartenpächter.
Bewegliches Inventar, wie Einrichtungsgegenstände, Gartenwerkzeuge und –geräte, sowie Sondereinrichtungen im Garten und Sonderausstattung der Gartenlaube werden nicht geschätzt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Laube ist grundsätzlich besenrein zu übergeben.

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Kündigungsformular

Garten gekündigt, wie geht es weiter?

  1. Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen mit Übersendung des Schätzprotokolls.
  2. Der Vereinsfachberater setzt sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung und spricht einen Schätztermin ab (Hinweis: Dieser Termin wird vom unabhängigen Schätzer, der nicht unserem Verein zugehörig ist, vorgegeben und ist nicht verhandelbar).

  3. Nach dem Termin dauert es ca. 2 Wochen bis das Schätzprotokoll beim Verein ist. Sie bekommen 2 Exemplare zugeschickt. Eins davon ist für Ihre Unterlagen, das Zweite schicken Sie bitte unterschrieben an den Verein zurück.
  4. Nach Rücksendung des von Ihnen unterschriebenen Schätzprotokolls und erledigten Mängel/Auflagen bemüht sich Ihre Kolonieleitung um einen Nachpächter. Soll der Garten in der Familie bleiben oder Sie haben einen geeigneten Nachpächter, sprechen Sie bitte Ihre Kolonieleitung rechtzeitig an.
    Sollten sich aus dem Schätzprotokoll notwendige Baumfällungen ergeben, ist die Genehmigung der Landeshauptstadt Hannover einzuholen. Das Formular erhalten Sie mit dem Schätzprotokoll.
    Wenn Sie die Auflagen nicht bis zum Ende des Pachtverhältnisses erledigen, müssen Sie damit rechnen, dass der Verein Sie auf Schadenersatz in Anspruch nehmen wird.

  5. Wenn ein Nachpächter gefunden wurde bespricht die Kolonieleitung das weitere Vorgehen (Umschreibetermin, Preis des Gartens usw.) mit Ihnen und dem Nachpächter.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie vor Umschreibung keine Zahlungen jedweder Art vom Neupächter verlangen dürfen.

Hinweise:

  • Falls vor Beendigung des Pachtverhältnisses kein Nachfolger gefunden wird verweisen wir auf Ziffer 6.2.9 des Pachtvertrages.
  • Die Pacht- und Beitragsrückzahlung erfolgt zur Umschreibung.

Bitte beachten:

Die Umschreibungen finden in der Regel immer auf einen Mittwoch statt ab 14:30 Uhr.

Ihr Vereinsvorstand