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Bauantrag

Für alle baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel der Neubau einer Gartenlaube, die Erweiterung der Gartenlaube, ein offener aber überdachter Sitzplatz oder ein Gewächshaus muss vorab ein Bauantraggestellt werden.

Mit der Baumaßnahme darf nicht vor Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden!

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Die Stadt Hannover ist berechtigt, nicht genehmigte bauliche Änderungen der Laube oder des überdachten offenen Sitzplatzes auf Kosten des Pächters entschädigungslos beseitigen zu lassen, falls nicht der Pächter innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufforderung den vorschriftsmäßigen Zustand wiederherstellt. Beseitigt der Pächter die beanstandeten Bauteile nicht selbst, kann ihm der Garten gekündigt werden.

Der Bauantrag ist erst beim Vereinsvorstand einzureichen, da dieser den Antrag abstempeln und unterschreiben muß!
Antrag und Unterlagen sind in doppelter Ausführung einzureichen an den

Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.
Gottfried-Keller-Straße 28/30
30655 Hannover

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Bauantrag

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