Propangasinstallationen


„Propangasinstallationen in Gartenanlagen stellen ein erhöhtes Risiko für Feuerschäden dar“


Was Kleingärtner wissen und beachten sollten:

Für Propangasanlagen in Gartenlauben gibt es keine gesetzlichen Rechtsverordnungen, die turnusmäßige Prüfungen festlegen, wie es beispielsweise bei Wohnwagen auf Campingplätzen vorgeschrieben ist. Es gibt aber allgemeine Prüfvorschriften für Propangasanlagen, an die sich Kleingärtner halten müssen.

Bei mobilen Anlagen (Herd, Grill etc.) gibt es keine festgelegten Prüfvorschriften, es ist jedoch darauf zu achten, dass nur vom TÜV oder einer ähnlichen Institution zugelassene Schläuche, Druckregler, Ventile, Geräte usw. verwendet werden.

 

Bitte auch Ziffer 5.7 der Gartenordnung Hannover beachten:

Alle Flüssiggasanlagen im Kleingarten sind nach den Technischen Richtlinien Flüssiggas TRF zu errichten und zu betreiben. Flaschenanlagen (11 bis 33 kg) müssen bei Errichtung und in der Folge alle zwei Jahre von einem Gassachkundigen (z. B. Vertriebs­firmen) abgenommen werden. Größere Anlagen (Behälteranlagen) sind im Kleingarten nicht erlaubt.
Der Pächter haftet für alle Schäden, die von ihm selbst, seinen Angehörigen oder von ihm beauftragten Dritten durch Einrichtung oder Betrieb von Versorgungsan­lagen verursacht werden.