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Kleingartenpachtvertrag

Der Pachtvertrag über einen Kleingarten basiert auf dem Bundeskleingartengesetz und dem Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da aber viele bei Kleingärtnern übliche Abläufe in diesen beiden Gesetzen nicht geregelt sind, kommt dem Pachtvertrag eine besondere Bedeutung zu.

Der Pachtvertrag regelt im einzelnen Themen wie Nutzung, Pflege und Instandhaltung des gepachteten Grundstücks und der Gebäude, notwendige Versicherungen, die Gemeinschaftsarbeit, Beendigung des Pachtvertrages sowie Entschädigung und Ablösung bei Beendigung des Pachtvertrages.

Ein Pachtvertrag ist ähnlich wie ein Mietverhältnis zu betrachten. Nach dem BGB ist eine Pacht eine vertragliche Überlassung nicht nur eines Grundstücks, sondern darüber hinaus schließt es das Recht ein, auch die Früchte des gepachteten Grundstücks etc. zu nutzen.

Das dafür zu entrichtende Entgelt wird als Pachtzins bezeichnet. Der Pachtzins unterscheidet sich von einer regulären Mietzahlung, da hier die Nutzung hervorgebrachter Produkte eingeschlossen ist.

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Kleingartenpachtvertrag

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