Sturmschäden

Die Versicherung leistet – entsprechend der Vertragsbedingungen – für Gebäudeschäden durch Sturmeinwirkung an der Gartenlaube.
Die über den eigentlichen Schaden hinausgehende Sanierung eines beschädigten Daches kann selbstverständlich von der Versicherung nicht übernommen werden.

Versichert sind auch Geräteschuppen und andere Baulichkeiten, für die eine Baugenehmigung – ausgestellt vom Bezirksverband – vorgelegt werden kann.
Versichert sind auch Schäden an Umzäunungen (Einfriedungen der Parzelle), die durch Sturm beschädigt oder zerstört werden.

Ausgenommen sind Sichtschutzzaunelemente (Holzlamellenzäune) u.a., die in Leichtbauweise erstellt und höher als die erlaubten 1,20 m sind.
Schäden an nicht genehmigten Anbauten/Vordächern, Terrassendächern und freistehenden Geräteschuppen sind ebenso nicht versichert und werden bei Abgabe des Gartens wertmäßig nicht erfasst. 
Im Schätzprotokoll wird für diese Objekte eine Rückbaupflicht vermerkt.

Pergolen, Sichtschutzelemente, Freisitze, Zelte, Pavillons, Trampoline, Schaukeln, Sonnenschirme und ähnliche Objekte sind generell nicht versichert.

Gewächshäuser können gesondert versichert werden. (Vers.-Su. 750 EUR = 15,00 EUR p.a.).

Auch ist die Entsorgung umgestürzter Bäume nicht versichert.
Ausnahme: Sind diese Bäume für die Ausführung von Reparaturarbeiten vom Laubendach zu entfernen, werden die Kosten hierfür von der Versicherung übernommen.

Wer sein Gewächshaus versichern möchte kann dies mit einem Zusatzvertrag bei der LSH beantragen über den Verein. Allerdings gibt es einen „Haken“. Der Gesamtbetrag eines Zusatzvertrages muss einen Mindestbeitrag von 30,- € netto ausweisen. Bitte vereinbart einen Termin beim Vorstand bzw. bei der Versicherungsobfrau.