Nachweis der Zustellung eines Schreibens

Mahnungen oder Kündigungen sind empfangsbedürftig. Das heißt, dass das Schreiben dem Empfänger nachweisbar zugegangen sein muss. Am einfachsten ist die persönliche Übergabe unter Zeugen mit Empfangsbestätigung auf der Kopie. Auch eine persönliche Übergabe durch einen Beauftragten ist möglich; ein Zeuge dafuür ist sinnvoll. Als nachweisbare Zustellung gilt auch die Übergabe an den Ehepartner, denn Eheleute sind laut Bundesarbeitsgericht zuverlässige Boten. Mit Einwurf in den Hausbriefkasten unter Zeugen ist das Schreiben ebenfalls in den Machtbereich des Empfängers gelangt, und er hätte es lesen können. Die Zustellung per Einschreiben durch die Post ist wenig hilfreich, weil nur ein Nachweis über irgendeine Einlieferung bei der Post, aber nicht über den zugestellten Inhalt erfolgen kann. Ein Einschreiben mit Rückschein ist sicherer. Kommt das Rückschein-Einschreiben mit dem Vermerk „Annahme verweigert“  zurück, wird das Schreiben rechtlich als zugestellt betrachtet, denn der Adressat hätte die Möglichkeit gehabt, das Schreiben entgegenzunehmen. Problematisch ist, wenn das Rückschein-Schreiben infolge Abwesenheit nicht zugestellt werden konnte und es trotz Benachrichtigung nicht abgeholt wurde. Dann hat es den Adressat nicht erreicht.

Am sichersten ist das Einwurf-Einschreiben. Hier fü̈hrt die Post einen elektronisch gespeicherten Nachweis darüber, wer wann das Schreiben in den Hausbriefkasten eingelegt hat. Das Einwurf-Einschreiben gilt immer als zugestellt, auch wenn der Empfänger untätig bleibt.

Ein Schreiben kann man nur zustellen, wenn man die aktuelle Adresse kennt. Kommt der Gartenfreund dieser Pflicht aus dem Unterpachtvertrag nicht nach, hat er die Folgen zu tragen. Im Bedarfsfall sollte man die sicherste Form wählen.

Bei sämtlichen Zustellungen mittels zugeklebtem Brief ist es empfehlenswert, dass ein Zeuge vor dem Zukleben auf dem Brief und auch auf dem Duplikat die Form der Zustellung mit Name, Datum und ggf. Uhrzeit bestätigt und auch beim Einwurf bzw. bei der Einlieferung bei der Post dabei ist.

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